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FAQs

Die wichtigste Aufgabe gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) liegt in der Errichtung, Verwaltung und Sanierung von Wohnungen für breite Kreise der Bevölkerung. Die Gemeinnützigen Bauvereinigungen haben mit ihren bisher mehr als 1.000.000 errichteten Wohnungen in der Wohnversorgung eine Schlüsselposition, da sie mit diesem Wohnungsbestand stabilisierend auf den gesamten Wohnungsmarkt einwirken.

Im Sinne eines Generationenausgleichs soll durch die gesetzlich vorgesehene Eigenkapitalbildung und -bindung gemeinnütziger Bauvereinigung gewährleistet werden, dass langfristig leistbarer Wohnraum auch für zukünftige Generationen von Wohnungssuchenden zur Verfügung gestellt werden kann.

Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) dürfen für die Überlassung einer Wohnung nur ein Entgelt in Rechnung stellen, dass weder höher noch niedriger ist, als der Betrag, der sich aus den Kosten der Herstellung bzw der Bewirtschaftung der Wohnhäuser ergibt. Zur laufenden Erfüllung ihrer generationenübergreifenden Aufgabe der Bereitstellung kostengünstiger Wohnungen ist dabei die Bildung von Rücklagen ausdrücklich miteingeschlossen.