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Viele Vereinfachungen bei Kärntner Wohnbauförderung

Die anhaltenden Teuerungen sowie die allgemein unsichere Wirtschaftslage intensivieren die Überlegungen, die viele anstellen, bevor sie den Schritt zum Eigenheim wagen um ein Vielfaches. Hier schaltet sich nun das Land Kärnten ein und kündigt umfassende Änderungen beim Wohnbauförderungsgesetz an. Diese sollen bereits mit Anfang 2023 in Kraft treten und umfassen unter anderem Änderungen bei den Quadratmeterbeschränkungen und eine Reduktion der bürokratischen Hürden.

Vereinfachte Sanierungen für mehr Projekte
Als ersten Punkt kündigte Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig den Entfall der bisher verpflichtenden Energieberatung bei Sanierungen wie der Installation von Photovoltaikanlagen an. Dies spare Zeit und Mühen. Auch bei den bisherigen Quadratmetergrenzen werden ein paar Schrauben verstellt: So wird das Limit von 150 m2 abgeschafft und soll durch eine absolute Höchstgrenze von 200 m2 ersetzt werden. Bei Sanierungen lag die Grenze bereits bei 200 m2, diese wird nun ganz verworfen. Somit können auch für große und alte Häuser Förderungen bezogen werden.

Leistbares Wohnen ohne Versiegelungen
Ein neuer Punkt im Gesetz besagt, dass Förderungen in Zukunft auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn sich das Kaufobjekt außerhalb eines Siedlungsschwerpunktes befindet. Dies dient als Impuls, sich eher Bestandsobjekten statt Neubauten zu widmen und so neue Bodenversiegelungen auf ein Minimum zu reduzieren. „Uns ist leistbares Wohnen wichtig und dass nicht noch mehr grüne Wiesen versiegelt werden“, so Gaby Schaunig bei der Novellen-Vorstellung. Eine Verlängerung gibt es im Rahmen der Novellierung für die Möglichkeit des Landes, Impulsprogramme zu starten und diese länger laufen zu lassen, so etwa Programme für nachträgliche Beschattung oder „Heraus aus Öl“.

Die Wohnbauförderung des Landes Kärnten beläuft sich dieses Jahr laut Budget auf 158 Millionen Euro, wovon 96 Millionen für Neubauten und 62 Millionen für Sanierungen zu Verfügung stehen. Weiters sind 27 Millionen Euro für allfällige Wohnbeihilfen eingeplant. Diese sollen in Zukunft ins Sozialhilfegesetz integriert werden, wodurch nur mehr ein Antrag für Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuss und Kärnten Bonus von Nöten wäre.