Zum Hauptinhalt springen

Neue Baunovelle in Kärnten

Nach neun Jahren wurde in Kärnten Ende März eine Novelle der Bauordnung beschlossen. Kernpunkt der Novelle ist es, den Ablauf von Bauausführungen zu vereinfachen, damit Bauvorhaben schneller umgesetzt werden können. Dies soll vor allem durch eine Reduktion der Bürokratie und verkürzte Fristen erreicht werden. Weiters wird auf Flexibilität bei kleinen Änderungen gesetzt. Geringfügige Veränderungen wie beispielsweise ein Fenster, das anders eingebaut wird als ursprünglich vorgesehen, sollen in Zukunft ohne Weiteres vorgenommen werden können. 

Erleichterung bei ökologischen und nachhaltigen Bauvorhaben

Im Sinne der Umweltfreundlichkeit wird auch das Errichten von Solaranlagen vereinfacht. Bei diesem Diskussionspunkt habe man sich koalitionsintern geeinigt, so der zuständige Landesrat, Sebastian Schuschnig (ÖVP): „Es war grundsätzlich ein sehr konstruktives Gespräch zur Bauordnung, natürlich hat man anfänglich bei so einem Prozess unterschiedliche Standpunkte. Wir haben uns aber relativ ruhig und eigentlich auch sehr schnell auf diese Punkte einigen können. Auch im Bereich der Freiflächen wird es eine Verbesserung geben, künftig mit 100 m2 begrenzt, und alles darüber braucht eine Baubewilligung.“ 

Sebastian Schuschnig, der zuständige ÖVP Landesrat, begrüßt die Erleichterungen durch die Baunovelle © Helge Bauer

Größere Solaranlagen sind in Zukunft also auch möglich, benötigen aber vorab ein Bewilligungsverfahren. Solaranlagen, die auf dem Dach montiert sind, brauchen künftig keine Baubewilligung mehr, sondern sind nur noch mitteilungspflichtig. Auch die Quadratmeterbeschränkung fällt nun weg. 

Möglichkeiten ohne Bauverfahren erweitert

Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sollen außerdem mehr Bauvorhaben ohne Bauverfahren errichtet werden können. Stattdessen genügt eine formlose Mitteilung an die Gemeinde. Dies gilt beispielsweise für Einfahrten und Terrassen bis 40 m2, für den Durchbruch von Außenwänden bis zu 2,5 m2 oder auch für das Anbringen von Außendämmung. 

„Black Out“-Vorsorge

Ein weiterer Punkt in der Baunovelle ist das Thema „Black Out“-Vorsorge. Ein sogenanntes „Black Out“ meint den Zustand, wenn das Stromnetz zusammenbricht. In Zukunft soll bei allen öffentlichen Gebäuden Strom über Notstromanlagen eingespeist werden können. Beschlossen wurde die Novelle Ende März in einer Regierungssitzung. Die Landesregierung erhofft sich durch die neue Bauordnung eine Entlastung von Bauenden, Betrieben und Behörden sowie Impulse für die Wirtschaft in Form von Investitionen.