Zum Hauptinhalt springen

"Kaffee, Croissant und Wohnrecht" - zweites "wohnrechtliches Frühstück" der GBV

Nach der Eröffnung durch Alpenland Obmann DI Norbert Steiner und Verbandsdirektor Mag. Alois Feichtinger folgten in gewohnter Manier zwei Vorträge zu rechtlichen Themen, diesmal zum Bereich „Sommer und Wohnrecht". 

Mag. Martin Orner, Obmann der EBG Gemeinnützige Ein- und Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft und Vorsitzender des Wohnrechtsausschusses im Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen, startete mit Ausführungen zu Mieterrechten und -pflichten bei den Themen Grillen, Rauchen und Pools auf Balkons und in Gärten. Er legte beispielhaft dar, dass im Sommer regelmäßiges Blumengießen natürlich zur Nutzung des Balkons gehört und das Anbringen von Blumenkistchen zulässig ist, sofern diese ordnungsgemäß sicher abgebracht sind.

Als zweiter Vortragender referierte Mag. Andreas Grieb, Richter des LGZ Wien und Stellvertreter der Obfrau der Fachgruppe Wohn- und Mietrecht der Vereinigungen der österreichischen Richterinnen und Richter, über „Lärm im Wohnrecht“. Er informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Neuigkeiten aus der Rechtsprechung und erklärte Ihnen, wann ein Mietzinsminderungsanspruch eines Mieters bei Lärm besteht und welche Pflichten einen Verwalter oder einen Eigentümer einer Baulichkeit treffen. Er berichtete auch, dass nach der Rechtsprechung (OGH 5 Ob 138/11x) Katzen eine grob körperliche Immission darstellen, aber jedenfalls in ländlichen Gegenden der Besuch einer Katze mit freiem Auslauf auf einer Nachbarliegenschaft aufgrund ihrer Wesensart mit zumutbaren Maßnahmen nicht verhindert werden kann.

Die beiden Referenten beantworteten auch die Fragen der anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer beginnend von den Verkehrssicherungspflichten bei Swimmingpools, der Frage, ob im Stiegenhaus Rauchen verboten werden darf, bis hin zur Lichtbeeinträchtigung aufgrund zu hoher Hecken in einem Garten. 

Das nächste wohnrechtliche Frühstück findet voraussichtlich im Herbst statt. Termin und Ort werden rechtzeitig bekannt gegeben.