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Rechnungshof empfiehlt Umbau der Wohnbauförderung

Der Landesrechnungshof in Oberösterreich hat sich in einer umfänglichen Überprüfung der Wohnbauförderung gewidmet. Laut Rechnungshof-Direktor Friedrich Pammer wird die Zinsdifferenz zwischen herkömmlichen Bankdarlehen und den geförderten Landesdarlehen durch die anhaltenden Niedrigzinsen geringer und erzielt deshalb nur noch geringe Förderwirkung. Investitionszuschüsse in der Höhe des Barwertes der Förderung würden weniger Budgetmittel binden, so Pammer. Sie wären außerdem weniger verwaltungsintensiv und unabhängig von Zinsschwankungen. „Die Umstellung auf Zuschüsse würde bei gleicher Förderungswirkung den Einsatz öffentlicher Mittel massiv verringern", sagt der Rechnungshof-Direktor.

Wohnbaulandesrat Manfred Haimbucher sieht den Vorschlag des Rechnungshof differenzierter. Er verweist auf die Novellierung wesentlicher Verordnungen der Wohnbauförderung, die mit Jänner dieses Jahres in Kraft getreten sei. „Durch die sind einige Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt worden", so Haimbuchner. Auch die oberösterreichische SPÖ sieht den Vorschlag skeptisch. Sie befürchtet, dass bei einer Umstellung auf Investitionszuschüsse die Mieterinnen und Mieter das Zinsrisiko zu tragen hätten. 

Änderungen bei Annuitäten

Auch auf die Problematik, dass geförderte Wohnungen mit der Zeit teurer würden, ging der Rechnungshof ein. Er empfiehlt, dass die anfänglichen Annuitäten etwas höher sein sollten. Frank Schneider, GBV-Obmann in Oberösterreich, verweist darauf, dass mit der Novelle, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist, die anfängliche Rückzahlung bereits von 0,9 auf 1,5 Prozent der Darlehenssumme angehoben wurde. Der Rechnungshof stellt auch fest, dass leistbare Wohnungen nicht allein durch die Wohnbauförderung bereitgestellt werden können. „Ein wesentlicher Kostenfaktor, der sich in der laufenden Miete wiederfindet, sind die Anschaffungskosten des Baugrundstücks", sagt Rechnungshof-Direktor Pammer. Diese könnten durch vorausschauende raumplanerische Kriterien beeinflusst werden. Dazu brauche es aber "strategisches Zusammenwirken" mit den im Land für Raumordnung zuständigen Stellen und auch den Gemeinden als Trägern der örtlichen Raumordnung.