Zum Hauptinhalt springen

Baurechtsoffensive 2021: Novellierung in Oberösterreich

„Mit der geplanten Novelle ist uns ein großer Wurf im Bereich des Baurechtes gelungen. Nicht eine grundlegende Systemänderung war mein vorrangiges Ziel, sondern eine praktikable Anwendbarkeit bestehender baurechtlicher Grundsätze“, so Landeshauptmann-Stv. und Baurechtsreferent Manfred Haimbuchner zur Novelle. Der Entwurf zählt zu einer der umfangreichsten baurechtlichen Novellen seit 20 Jahren in Oberösterreich und enthält rund 130 Änderungsziffern.

 

Karlheinz Petermandl Direktion Inneres und Kommunales Leiter Gruppe Baurecht und Manfred Haimbuchner, Landeshauptmann-Stv. und Baurechtsreferent © Land OÖ/Rüdiger Gimborn

Baurechtsoffensive 2021: Eine Novelle in drei Schritten

Ende November fasste die oberösterreichische Landesregierung den Beschluss, das Baurecht in Oberösterreich zu reformieren. Unter dem Titel „Baurechtsoffensive 2021“ wurde das Ziel formuliert, ein modernes und schlankes Baurecht zu schaffen. Im Fokus steht die Beseitigung von in der Praxis auftretenden baurechtlichen Problemen, die Vereinfachung von Regelungen und die Schließung von Regelungslücken. Im Herbst 2020 ist nun die Novelle der oberösterreichischen Bautechnikverordnung 2013 erfolgt, 2021 sollen zudem die Novellen der Bauordnung 1994 und des Bautechnikgesetzes 2013, beschlossen werden.

Novellierung mit drei Schwerpunkten          

Der nun beschlossene Entwurf, welcher im September 2021 in Kraft tritt, umfasst die drei Schwerpunkte Rechtssicherheit, Deregulierung und Praxis und enthält dabei 30 Änderungsvorschläge. Der Grundgedanke hinter dem Schwerpunkt der Rechtssicherheit liegt darin soziale Härten zu verringern, existenzbedrohende Zustände zu vermeiden und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu entlasten.  Im Vordergrund steht die rechtliche Möglichkeit zur Sanierung von konsenslosen Abweichungen bei Gebäuden sowie Gebäudeteilen.

Der Schwerpunkt der Deregulierungen hat eine Ausweitung anzeigefreier Bauverfahren für eine Vielzahl von Bauprojekten zur Folge. So soll es zu einem erheblich reduzierten Verwaltungsaufwand der Baubehörde und zur Vermeidung von unnötigen Behördengängen kommen. Die Novelle beinhaltet als dritten Schwerpunkt die Einarbeitung von aufgetretenen und gesammelten Praxisproblemen der letzten Jahre. Unter anderem soll dabei ein erster Schritt in Richtung „digitaler Bauakt“ gegangen werden und die Möglichkeit geschaffen werden Auflagen und Bedingungen in Bauplatz- und Baubewilligungsbescheiden aufzuheben oder abzuändern.

Mehr Infos zur Baurechtsoffensive 2021 finden Sie hier.