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Tirol will Airbnb den Kampf ansagen

Rund 16.200 genehmigte und noch einmal geschätzt 10.000 illegale Freizeitwohnsitze gibt es laut aktueller Zahlen in Tirol, was gravierende Auswirkungen auf die Wohnsituation im gesamten Bundesland hat. Denn die für Touristinnen und Touristen angebotenen Räumlichkeiten führen nicht nur zu einer weiteren Verknappung des ohnehin spärlich vorhandenen Wohnraums in Tirol, sondern treiben auch die Immobilienpreise in astronomische Höhen. Immer öfter werden nämlich nicht nur die eigenen vier Wände auf Airbnb als Unterkünfte angeboten, sondern bewusst Wohnungen für die kurzzeitige Weitervermietung erworben. 

Tiroler Gemeinnützige unterstützen Abgabe für Zweitwohnsitze 

Der Tiroler Landesregierung blieb das Problem mit Leerständen nicht verborgen, weshalb nun ein Entwurf für eine „Freizeitwohnsitzabgabe“ vorliegt. Die ab 2020 jährlich gestaffelte Pauschale sieht mindesten 100 Euro für einen Freizeitwohnsitz von 30m² und bis zu € 2.200 Euro für mehr als 250m² Nutzfläche vor.  Franz Mariacher, Obmann der Tiroler Gemeinnützigen und Geschäftsführer der Tiroler gemeinnützigen Wohnungsbau-und Siedlungs GmbH (TIGEWOSI), sieht dieses Vorhaben äußerst positiv: „Die Freizeitwohnsitzabgabe ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung um Wohnungen, welche vorwiegend leer stehen, für den Markt zu mobilisieren. Ob die geplante Höhe der Abgabe je nach Gemeinde und Größe  ausreichend ist, wird die Zukunft weisen.“ Was den geförderten Wohnbau betrifft, so spiele Airbnb laut Mariacher keine große Rolle, bisher hätte es nur einzelne Verdachtsmomente und eine Kündigung gegeben. 

Hotellerie-Obmann fordert Datenherausgabe 

Mario Gerber, Landtagsabgeordneter und Obmann der Fachgruppe der Hotellerie in der Wirtschaftskammer, drängt nun auf Datenherausgabe durch Airbnb und eine Registrierungspflicht, lehnt Airbnb jedoch nicht grundsätzlich ab: „Ich weiß, dass es zum Teil ein Zusatzangebot im Tourismus ist, aber es geht zum anderen auch um wichtigen Wohnraum, sowie um Wettbewerbsgleichheit und Abgabengerechtigkeit“, betont Gruber. Sollte es zu einer Verweigerung der Datenherausgabe kommen, so wäre für Gruber in allerletzter Konsequenz auch ein Vermietungsverbot von privaten Zimmern über Airbnb denkbar.

 

Airbnb-Anbieter werden zur zunehmenden Belastung für den Wohnungsmarkt. © APA