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Kritik und Lob für neues Raumplanungsgesetz

Die Vorarlberger Landesregierung will mit einer Novellierung des Grundverkehrs- und Raumplanungsgesetzes Maßnahmen gegen die Baulandhortung setzten. So muss beispielsweise künftig ein neu gewidmetes Grundstück innerhalb von sieben Jahren bebaut werden, ansonsten drohen Konsequenzen. Außerdem gilt beim Erwerb von unbebauten Grundstücken eine Grenze von fünf Hektar.

„Die VOGEWOSI hat den öffentlichen Auftrag, leistbaren Wohnraum in allen Regionen Vorarlbergs zu schaffen. Alle Maßnahmen, die dieses Ziel unterstützen, begrüßen wir – so auch die geplante Novelle zum Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz. Wir nehmen unsere Verantwortung als größte gemeinnützige Wohnbauvereinigung in Vorarlberg sehr ernst und arbeiten laufend daran, die Vorgaben an neuen Wohnraum zu erfüllen.“, meint VOGEWOSI Geschäftsführer Dr. Hans-Peter Lorenz.

Eigentümervereinigung „enttäuscht“

Als „enttäuschend“ werten die Vertreter der Vorarlberger Eigentümer-Vereinigung (VEV) die am Montag präsentierten Gesetzesnovellen zu Raumplanung und Grundverkehr. VEV-Präsident Markus Hagen ist überzeugt davon, dass nicht der erwünschte Effekt eintreffen wird. Wenn Eigentümer gezwungen werden, binnen einer Frist zu bauen, fördere das Zersiedelung und Leerstand und werde die Wohnungspreise weiter in die Höhe treiben. Die Novellierung, so Hagen, sei zwar positiv im Ansatz - aber nicht zu Ende gedacht.