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Schluss mit Monsterbauten

Mit einer neuen Bauordnungsnovelle der Stadt Wien wird aktuell ein wichtiger Schritt zur Bewahrung des Stadtbildes und gegen die Versiegelung von Grünraum gesetzt. Langfristig soll der Charakter von Einfamilienhausgebieten durch eine Reduktion von bebauten Flächen, die Erweiterung der Mindestabstände und durch Einschränkungen der Giebelfläche bzw. Firsthöhe gewahrt werden. 

„Nach dem Schutz von Gründerzeithäusern und der Einführung der Widmungskategorie ‚geförderter Wohnbau‘ ist diese kleine Bauordnungsnovelle ein weiterer großer Schritt in die richtige Richtung. Wir werden diesen Weg konsequent weitergehen, denn das Bild und das Lebensgefühl der Stadt muss in seiner bekannten und beliebten Form gewahrt werden. Wien darf nicht durch Spekulanten und private Investorengruppen seinen Charakter verlieren. Gleichzeitig wird durch diese Novelle der kleinteiligen Versiegelung der Kampf angesagt. Eine Novelle zum Wohle des Stadtklimas und der Lebensqualität.“ zeigt sich Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaàl über die bevorstehende Umsetzung erfreut.

Kathrin Gaal, Stadträtin für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen © PID

Die konkreten Maßnahmen 

Die aktuelle Bauordnungsnovelle besteht, wie schon bereits oben genannt, aus vier Teilbereichen. Die Reduktion von maximal bebaubaren Flächen besagt, dass weiterhin maximal ein Drittel des Bauplatzes bebaubar sind. In der Bauklasse I wird jedoch nun die Beschränkung von 470 m² auf 350m² reduziert, um so mehr Grünflächen schaffen zu können. Um dabei auch gleichzeitig auch mehr Luftraum zwischen großen Gebäuden zu schaffen, tritt die Erweiterung der Mindestabstände größerer Gebäude zu Nachbarinnen und Nachbarn im Rahmen der Novelle in Kraft: Je höher das Gebäude, umso mehr Abstand ist in Zukunft einzuhalten. Durch eine Reduktion der Ausnahmen für nicht zur Straße gerichtete Giebelflächen um die Hälfte können zukünftig in der Bauklasse I nur mehr 25 m² pro Giebelfläche beziehungsweise 50 m² pro Gebäude gebaut werden. Dies hat eine Reduktion der Ausgestaltung von Giebelflächen und des Dachvolumens zur Folge. Die künftige Beschränkung der Firsthöhe in der Bauklasse I sorgt für eine Eindämmung von überdimensionalen Dachbauten und gewährleistet eine Wahrung der Proportionen zwischen Gebäude und Dach.