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Baueinreichung wird digital

Baueinreichungen können ab 18. Juni 2019 somit über die Seite mein.wien.gv.at gestellt werden. Unter dem Punkt „Meine Amtswege“ steht ein Eingabeformular zur Verfügung, mit dem Anträge eingereicht und benötigte Dokumente und Pläne hochgeladen werden können. Bisher war es erforderlich, Pläne in dreifacher Ausfertigung an die Baupolizei zu übermitteln. Mit der Digitalen Baueinreichung benötigt die Behörde nur noch eine Ausfertigung der Planparie auf Papier (diese ist vorerst noch zwecks Dokumentation und Archivierung erforderlich). Parallel zur Digitalen Baueinreichung ist die analoge Einreichung selbstverständlich weiterhin möglich.

Mehr Effizienz, weniger Kosten
Die Wiener Stadtregierung zeigte sich mit der digitalen Erneuerung sehr zufrieden: „Das ist eine weitere wichtige Etappe auf unserem Wiener Weg in Richtung Digitalisierungshauptstadt Europas“, so Bürgermeister Ludwig. Auch Wohnbaustadträtin Katrin Gaal begrüßt den großen Reformschritt: „Baueinreichungen sind damit rund um die Uhr möglich und die Betroffenen profitieren ab nun auch von einer verbesserten Übersicht über die Vollständigkeit der Antragsunterlagen.“ Digitalisierungsstadtrat Hanke strich vor allem den ökonomischen Nutzen hervor und betonte: „Effiziente und straffe Strukturen in der Verwaltung sind mir ein großes Anliegen. Sowohl um dadurch Kosten zu sparen, als auch um den Bürgerinnen und Bürgern Zeit zu ersparen. Dazu wollen wir Möglichkeiten und Technologien, die sich durch die Digitalisierung ergeben, verstärkt nutzen.“

Basis für weitere Entwicklung
Pro Jahr gibt es zurzeit rund 13.000 Baueinreichungen und die allermeisten Bauunternehmen und Architekturbüros erstellen ihre Einreichunterlagen bereits jetzt digital. Die Einreichung über mein.wien.gv.at ist ein erster Schritt hin zur Entwicklung eines Baubewilligungsverfahrens, das komplett online und mit dreidimensionalen Modellen abgewickelt werden kann. Dieser Schritt benötigt aber noch weitere Entwicklungsarbeit. Ein Augenmerk muss dabei auch auf eine (für 2020 geplante) Novellierung der Bauordnung gelegt werden, da die ausschließlich digitale Baueinreichung ohne Unterlagen aus Papier rechtlich verankert werden muss.


V.l.n.r: Kahrina Gaal, Michael Ludwig und Peter Hanke bei der Präsentation der digitalen Baueinreichung. © C.Jobst/PID