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Stadt Lienz präsentiert neues Raumordnungskonzept

Ruf nach leistbarem Wohnraum
In Lienz sind über zehn Prozent des Wohngebiets zwar gewidmet, aber nicht bebaut“, sagt Raumplaner Thomas Kranebitter. Durch das neue Raumplanungsgesetz wird ein allfälliges unbegrenztes Horten von Bauland nicht mehr möglich sein.  Für die Gemeinnützigen ist dies ein wichtiger Schritt. „Der Ruf nach leistbarem Wohnraum ist allgegenwärtig. Die Politik steht daher vor der großen Herausforderung die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen“, stellt der GBV-Obmann der Landesgruppe Tirol Franz Mariacher fest.

Ing. Franz Mariacher, Obmann der GBV – Landesgruppe Tirol

Neues Raumordnungskonzept der Stadt Lienz
Um die Einteilung in Bauland und Freihalteflächen sicherzustellen, wird in Tiroler Gemeinden alle zehn Jahre überprüft, ob ihre Raumordnungskonzepte zeitgemäß sind. Somit hat die Raumplanung durch die „Vertragsraumordnung“ ein Instrument, den Wohnbau mitzugestalten. Denn „das örtliche Raumordnungskonzept (ÖRK) stellt eine umfassende Festlegung der Entwicklungsziele und der Entwicklungsspielräume in räumlicher, wirtschaftlicher, bevölkerungspolitischer, naturräumlicher und kultureller Hinsicht dar“, wie es auf der Website der Stadtverwaltung Lienz heißt. Dort werden im Wesentlichen die Richtlinien bzw. die Rahmenbedingungen für die weiteren raumplanerischen Planungsinstrumente (Flächenwidmung und Bebauungsplan) festgelegt.

Sparsamer Umgang mit Bauland
Bereits in der Vergangenheit wurden bei der Raumplanung die städtische Entwicklung, Baulandreserven und Umweltauswirkungen berücksichtigt. In der Sitzung des Gemeinderates vom 11. Oktober 2017 wurde die Auflage des Entwurfes über die erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen. Nun sollen auch zahlreiche, meist kleine Flächen bebaut werden. Franz Mariacher dazu: „Aufgrund der in Tirol sehr knappen Baulandreserven und der unterschiedlichen Bedürfnisse und Vorstellungen der Grundeigentümer, der Gewerbetreibenden, der Landwirtschaft sowie der Bevölkerung kommt der Raumordnung und dem Grundverkehr eine immer größere Bedeutung zu. Die Aufgabe der öffentlichen Hand ist es, neben der entsprechenden Widmung auch die Bebauungsdichten vorzugeben. Damit wird der sparsame Umgang mit dem Bauland garantiert.“

Beim Grundverkauf hat die Gemeinde erheblichen Einfluss. Werden die vertraglichen Vorgaben der Stadt nicht erfüllt, kann eine Widmung abgelehnt werden. Zudem kann die Gemeinde bei der Preisgestaltung mitwirken, indem sie die Flächen für den sozialen Wohnbau vorsieht. Mehr Informationen zum Lienzer Raumordnungskonzept finden sie hier.